Bescheinigungen über die gezahlten Elternbeiträge können nicht mehr ausgestellt werden. Sollten Sie dennoch von Seiten des Finanzamtes aufgefordert werden, die in jeweils einem Kalenderjahr gezahlten Elternbeiträge nachzuweisen, so reicht es i.d.R. aus, wenn Sie die Elternbeitragsberechnung sowie Ihre entsprechenden Kontoauszüge als Zahlungsbelege einreichen.