Folgende Personengruppen können für die nachgewiesene Dauer des Bezugs von der Zahlung der Elternbeiträge befreit werden (ein entsprechender Beleg ist erforderlich):
– Haushalte mit einem Nettoeinkommen bis 35.000 EUR
– Bezieher von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II und SGB XII
– Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
– Bezieher von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
– Bezieher von Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
Haushalte mit einem Nettoeinkommen bis 55.000 € können anteilig entlastet werden. Weitere Informationen zur Elternbeitragsbefreiung sowie -entlastung finden Sie hier:
https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/kindertagesbetreuung/kita-elternbeitragsentlastung.html