Eine Änderung kann immer vier Wochen vorher zum Monatsersten über das Formular Stundenänderung erfolgen, das Sie als Download auf unserer Seite finden. Bitte reichen Sie es bei der Leitung Ihrer Einrichtung ein. Für eine Stundenerhöhung muss ein gültiger Rechtsanspruch eingereicht werden. Diesen erhalten Sie von der Kommune. Das Einreichen eines Rechtsanspruches allein – ohne Stundenänderung – reicht nicht aus.